It's Partytime with Soundstar Disco

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Soundstar Disco

Private Veranstaltungen (Hochzeiten Geburtstagsfeiern usw.) Punkte 1, 2, 3, 7,10, 11, 14, 15, 16, 17, 18, 19

ROTE PUNKTE AUSSCHLIEßLICH FÜR 

Öffentliche Veranstaltungen ( Feste, Firmenfeiern usw. ) zusätzlich Punkte 4, 5, 6, 8, 9, 12, 13,

 

1. Sämtliche Bewilligungen (AKM, Gemeinde und sonstig Vorgeschriebene) müssen vom Veranstalter eingeholt werden und gehen auf seine Kosten ( Hochzeiten und private Feiern sind von der AKM Ausgenommen und müssen NICHT gemeldet werden ).

 

2. Für Schäden an Ton-, Licht und Video Equipment durch Gäste, Personal ( nicht von Soundstar ) oder fehlerhafte Stromleitungen, Umweltschäden usw.  haftet der Veranstalter mit seiner Versicherung oder Persönlich.

 

3. Künstler und Veranstalter haben für den Fall der Vertragsverletzung (inkl. Allgemeine Geschäftsbedingungen) eine Konventionalstrafe in der Höhe der Bruttogage vereinbart, bei einem Ausfall der Soundstar Disco ( z.b.Krankheit stellt Soundstar zum gleichen Preis einen gleichwertigen Ersatz)

 

4. Wird die Werbung nicht von der Soundstar Disco durchgeführt, sollte auf den Veranstaltungsplakaten in entsprechender Größe SOUNDSTAR DISCO aufscheinen.

 

5. Für den Stromanschluss ist ein Starkstrom, min 3 x 16 Ampere Schuko oder 1 x CEE 16 Ampere

 

6. Weiters ist eine Bühne von cirka. 5.0m x 2,5 m, dessen Höhe 0,5m bis 1.0m, 

 

7. Die Gage ist nach Beendigung der Veranstaltung sofort am Veranstaltungsort in bar zu bezahlen. Klagbar in Graz.

 

8. Vom Veranstalter sind 2 Aufbauhelfer beizustellen, die auch für die Abbauarbeiten nach Veranstaltungsende benötigt werden. Bei nicht Anwesenheit von 2 Aufbauhelfer werden Euro 300 excl. MwSt. in Rechnung gestellt.

 

9. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle die von der SOUNDSTAR DISCO zur Verfügung gestellten Plakate an öffentliche Anschlagtafeln mit jeweils einem Plakat anzubringen.

 

10. Essen und Trinken wird vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

11. Die Engagement Vereinbarung verliert ohne Gegenzeichnung 7 Tage nach dem Ausstelldatum seine Gültigkeit.

 

12. Weiteres müssen die Plakatverordnungen der Behörde eingehalten werden.

 

13. Es sind auch mindestens 2 Sicherheitspersonen, für die gesamte Veranstaltung zu beauftragen. ( z.b. Feuerwehr )

 

14. Die Spielzeit zählt ab dem Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung da der DJ Anwesend sein muss. Das Heißt im Klartext das auch die Hintergrundmusik zu der Spielzeit dazu gerechnet wird, ausgenommen von der Regelung sind sämtliche  ALL INCLUSIVE Sets.

 

15. Anzahlung mindestens 50% spätestens 7 Tage nach Vertragsunterzeichnung, da sonst die Terminreservierung nicht möglich ist, Rest unmittelbar nach der Veranstaltung in BAR.

 

16. Sämtliche Preise im Veranstaltungsvertrag verstehen sich incl. 20 MwSt.

 

17. Als Verwendungszeck für die Anzahlung bitte als Text „Anzahlung Disco und Ihr Veranstaltungsdatum“

     Kontodaten für die Überweisung:   Wolfgang Glassnegg     IBAN: AT45 2081 5018 0161 4858    Bic: STSPAT2GXXX,

     

 

18. Sollte Ihre Veranstaltung wegen behördlich Beschränkungen abgesagt werden, ( z.b. Covid 19 Virus ) wird Ihre Veranstaltung auf einen anderen Termin nach  Abspräche mit Ihnen umgebucht, sollte es nicht möglich sein die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen werden wir so wie im Jahr 2020 die Anzahlung an Sie zurück überweisen.

 

19. Gerichtsstand ist Graz

 

MIT DER UNTERZEICHNUNG NIMMT DER VERANSTALTER DIE GESCHÄFTSBEDINGUNGENVOLLINHALTLICH ZUR KENNTNIS.

 

Private Veranstaltungen (Hochzeiten Geburtstagsfeiern usw.) Punkte 1, 2, 3, 7,10, 11, 14, 15, 16, 17, 18, 19

ROTE PUNKTE AUSSCHLIEßLICH FÜR 

Öffentliche Veranstaltungen ( Feste, Firmenfeiern usw. ) zusätzlich Punkte 4, 5, 6, 8, 9, 12, 13,

Wolfgang Glassnegg

Soundstar Disco & Eventservice

Franz Frick Gasse 6

8073 Feldkirchen bei Graz

Österreich - Steiermark

Tel:: 0043 (0) 316/29-25-29

Fax: 0043 (0) 316/29-25-29

mobil : 0043(0)664/383-14-55

Email: info@soundstar.at

            www.soundstar.at